Pfarreirat

Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche.  Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird

Je nach Größe der Pfarrei bestimmen die Katholiken bis zu 16 Frauen und Männer. Die Gewählten müssen zwei Drittel der Mitglieder des Pfarreirates ausmachen. Aufgrund ihres Amtes gehören dem Gremium zudem an der Pfarrer, weitere Seelsorger, ein Mitglied des Kirchenvorstandes sowie bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.

Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Gemeindegremium St. Christophorus Raestrup

Nach Auflösung des Kapellenbauvereines im März 1974 wurde das Gemeindegremium St. Christophorus Raestrup am 17. September 1974 ins Leben gerufen. Dem seit 1974 tätigen Vorsitzenden Alfons Große Stetzkamp folgte am 05. Oktober 2009 Ludger Schlieper nach.

 

Im Gemeindegremium versammeln sich aktive Mitglieder der Kapellengemeinde. Sie bilden eine Art Beirat und besprechen die Themen des kirchlichen Lebens in St. Christophorus. Als Kraftfahrerkapelle ist St. Christophorus eine Sonderkirche mit bewusst überörtlichem Bezug. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich nicht auf Gläubige aus St. Marien-Telgte, sondern es nahmen und nehmen auch Gläubige aus Everswinkel und Einen-Müssingen teil. Vertreter der örtlichen Vereine und der Feuerwehr werden ebenfalls zu den Sitzungen eingeladen. Der Teilnehmerkreis ist offen. Interessierte können sich gerne für eine aktive Mitarbeit melden.

 

In Abstimmung mit der Muttergemeinde St. Marien und dem "Sonntagspastor" aus dem Borromäum Münster werden alle notwendigen Entscheidungen des Gemeindelebens z. B. zur Liturgie, zu besonderen Feierlichkeiten und zu baulichen Veränderungen getroffen. Auch wird die Arbeit der verschieden Gruppen, wie z. B. Messdiener und Chorgemeinschaft, koordiniert. Die Gemeinde St. Marien und das Borromäum Münster sind auf den Sitzungen regelmäßig vertreten.