Präambel

Der Verhaltenskodex bezieht sich auf alle Institutionen kirchlichen Lebens der katholischen Kirchengemeinde St. Marien Telgte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Dazu zählen die katholischen Kindergärten, die Kinder- und Jugendgruppen und -chöre, die Messdienergemeinschaften, die Bereiche von Erstkommunion- und Firmkatechese sowie der Kinder- und Familiengottesdienste, die KÖB (Katholische öffentliche Bücherei Westbevern), das Sozialbüro mit dem KontaktPunkt, der Kleiderstube und dem Telgter Teiler, sowie alle Personen, die darüber hinaus in Liturgie, Caritas und Katechese mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

- Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (in der Folge kurz Haupt- und Ehrenamtliche) der Kirchengemeinde haben in Rolle und Funktion eine be- sondere Vertrauens- und Autoritätsstellung inne.

- Den Haupt- und Ehrenamtlichen ist das Abhängigkeitsverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen als Schutzbefohlene bewusst. Die Grenzen dieses Verhältnisses müssen gewahrt bleiben. 


- Den Haupt- und Ehrenamtlichen ist bei ihrem gesamten Verhalten ihre Vorbildfunktion bewusst. 
Dieser Kodex ist mit Inkrafttreten des Schutzkonzeptes für alle Haupt- und Ehren- amtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde St. Marien verbindlich. 


Dieser Kodex ist mit Inkrafttreten des Schutzkonzeptes für alle Haupt- und Ehren- amtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde St. Marien verbindlich.

 

4.1 Nähe und Distanz

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein vertrauensvolles Miteinander wichtig. Ein überlegtes, ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz ist dabei unumgänglich. 


- Ich achte auf die individuellen Signale der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf Nähe und Distanz. 


- Als Haupt- oder Ehrenamtlicher halte ich die Grenzen der Kinder- und Jugendlichen ein, umgekehrt gilt dasselbe. 


- Mir ist bewusst, dass die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz immer bei mir als Haupt- oder Ehrenamtlichen liegt und nicht bei den Kindern und Jugendlichen. Ich suche nicht bewusst Nähe, um selber Nähe zu erfahren. 



- In den zuständigen Leitungsteams werden als problematisch empfundene Situationen reflektiert und ggf. wird Hilfe von außen hinzugezogen. 


- Bei Spielen und Aktionen achten ich darauf, dass das individuelle Grenz- empfinden von Kindern und Jugendlichen ernst genommen wird und sie jederzeit Möglichkeiten zum Nicht-Mitmachen bekommen. 


 

4.2. Sprache, Wortwahl, Kleidung

Wie Menschen sich präsentieren und miteinander in Kontakt treten mit Worten, Gesten und auch Kleidung, wird unterschiedlich aufgenommen. Ein wertschätzender Umgang miteinander berücksichtigt die Grenzen anderer und verlangt Achtsamkeit im eigenen Reden und Auftreten. Abfällige, verletzende und sexualisierte Sprache ist zu vermeiden. Gemeint ist damit nicht, Sexualität in der Kommunika- tion gänzlich auszublenden. Wichtig ist eine reflektierte Kommunikationskultur zu sexualitätsbezogenen Themen, um dadurch auch bei grenzverletzendem Verhalten Sprachfähigkeit zu fördern. 


- Ich achte darauf, dass in den Gruppen jeder mitreden und seine Meinung äußeren kann. Dabei vermeide ich eine abfällige, sexualisierte und verlet- zende Sprache. 


- Ich kommuniziere in der Umgebung von Kindern und Jugendlichen alters- entsprechend und wertschätzend. 


- Ich lasse sexualitätsbezogene Themen zu, vorausgesetzt alle Betroffenen sind einverstanden und haben Fragen. Nur in begründeten Situationen bringe ich derartige Themen selber zur Sprache. 


- Ich achte die Würde des Anderen, indem ich auf beschämende Witze und Kommentare sowie unangemessenes Reden über intime oder sexuelle Themen verzichte. 


- Bei Problemen oder problematischem Verhalten einzelner sorge ich für einen vertrauensvollen Umgang und schütze die Intimsphäre der Betrof- fenen. Das Besprochene bleibt innerhalb des geschlossenen Rahmens der Runde. 


- Regelungen über angemessene Kleidung sind sinnvoll und werden von der Gruppe entwickelt. 


 

4.3 Körperkontakte und Intimssphäre

Körperliche Berührungen können ein selbstverständlicher Ausdruck eines vertrauten Miteinanders sein. Damit sie diese positive Wirkung nicht verfehlen, müssen sie der Situation und dem Alter angemessen sein und auf Gegenseitigkeit beruhen. Für die Grenzwahrung sind in jedem Fall die Haupt- und Ehrenamtlichen verantwortlich, auch wenn der Impuls von den Kindern und Jugendlichen ausgeht. Das Recht von Kindern und Jugendlichen, körperliche Berührungen ablehnen zu dürfen, ist unbedingt zu berücksichtigen.

- Ich achte darauf, dass in der Gruppe ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen und den Kindern und Jugendlichen besteht.

- Ich treffe in der Gruppe klare Absprachen um die Intimsphäre im körperlichen Bereich zu achten. (z.B. Geschlechtertrennung in Duschen und Schlafräumen; Haupt- und Ehrenamtliche duschen nicht zeitgleich mit Kindern und Jugendlichen). 


- Mir ist die besondere Verantwortung in 1:1 Situationen bewusst. 


- Ich achte bei Übernachtungen den Schlafplatz und das Eigentum jedes einzelnen als dessen Privatsphäre. 


- Ausnahmesituationen werden transparent besprochen. 


 

4.4 Medien und soziale Netzwerke

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist für viele Menschen mittlerweile selbstverständlicher Bestandteil alltäglichen Handelns. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein professioneller Umgang damit unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Internetseiten, Spielen und Materialien hat pädagogisch sinnvoll, achtsam, altersadäquat und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu erfolgen. 


- Ich sensibilisiere die Kinder und Jugendlichen, aber bei Bedarf auch deren Eltern, Angehörige und Dritte für einen maßvollen Umgang, indem ich sie auf Probleme und Risiken (Fotos im Internet) hinweise und bei Aktionen die Nutzung von digitalen Medien gering halte. 


- Ich achte selber auch in den sozialen Medien auf einen respektvollen Umgang mit anderen und bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst. 


- Im Rahmen meiner Möglichkeiten schütze ich Kinder und Jugendliche vor verletzenden, gewalttätigen, diskriminierenden und pornographischen Inhalten sowie Mobbing. 


- Ich beachte bei der Veröffentlichung von Fotos, Ton- oder Videomaterial das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Bestimmungen der kirchlichen Datenschutzverordnung.

 

4.5 Alkohol

Im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und Drogen können Situationen entstehen, in denen die Hemmschwellen aller Beteiligten gesenkt sind. Auch hier bin ich für verantwortungsvolles Handeln zuständig und halte mich an die bestehenden Gesetze und Hausordnungen.

 

4.6 Geschenke und Vergünstigungen

Geschenke als Dank für ehrenamtliches Engagement oder zu bestimmten Anlässen sind Ausdruck von Wertschätzung und unproblematisch. Achtsamkeit ist geboten, wenn sie unangemessen wertvoll sind, ohne konkreten Anlass oder heimlich, „im Verborgenen“ erfolgen. Schnell können daraus Abhängigkeiten entstehen. Daher ist der Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen reflektiert, transparent und im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu handhaben.

- Ich vereinbare in der Gruppe klare Regelungen zum Wert und zum Anlass von Geschenken, die ich mache und annehme. 


- Ich fordere keine Geschenke ein und gewähre durch erhaltene Geschenke keine Vorteile. 


- Ich gebe Geschenke, die ich erhalten habe, in der Regel an das Team / die Gruppe weiter. 


- Als Leiter bzw. Leiterin einer Gruppe achte ich darauf, dass die Kinder und Jugendlichen untereinander durch die Gabe oder das Fordern von Geschenken keinen emotionalen Druck aufbauen. 


 

4.7 Fehlverhalten und seine Folgen

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, Regeln für das Miteinander aufzustellen: Die wiederholte Missachtung dieser Regeln macht Konsequenzen erforderlich. Diese Maßnahmen sollten angemessen sein, die Tat, nicht aber die Person missbilligen und auf keinen Fall in irgendeiner Weise selber grenzverletzend, beschämend oder entwürdigend sein.

- Konsequenzen bei Missachtung von Regeln werden innerhalb der Gruppe besprochen und festgelegt. Es können sein: Herausnehmen aus der Situation, Gespräch zur Klärung der Situation, Sanktionen, Elterngespräche, Ausschluss aus der Maßnahme als finale Konsequenz.

- Zur Selbstreflexion des Handelnden geben die anderen Verantwortlichen eine Rückmeldung.

- Auf leichtes Vergehen wird hingewiesen und entsprechend angemessenes Verhalten wird im Team besprochen.

- Schwere Verstöße werden abgemahnt und führen schließlich zum Ausschluss aus der Gruppe. 


 

4.8 Verbreitung des Verhaltenskodex

Die betreuenden Hauptamtlichen thematisieren den Verhaltenskodex innerhalb der Gremien, Gruppen und Vereine, die sie begleiten. Der Inhalt des Verhaltenskodex soll in den Kinder- und Jugendgruppen angemessen besprochen und festgehalten werden, z.B. indem Gruppen- oder Lagerregeln erarbeitet werden. 


     

 

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